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Sicher dich ab.
Scheinselbstständigkeit
Eine Falle der Selbstständigkeit ist die Scheinselbstständigkeit. Ich helfe dir durch die Fallstricke.
Auch das Thema „Scheinselbständigkeit von Trainern“ beunruhigt die gesamte Fitnessbranche. Studiobetreiber und Trainer riskieren ihre finanzielle Existenz bis hin zur Insolvenz. Um sich der Gefahr nicht aussetzen zu müssen, sollte man sich rechtzeitig informieren.
In Kooperation mit einem Anwalt der auf diese Themen spezialisiert ist, nennen wir Dir gerne entsprechende Urteile. Für eine Rechtsberatung geben wir Dir gerne die Kontaktdaten des Anwalts.
Ein weiteres Sonderthema ist die Scheinselbstständigkeit. Das wird ebenfalls über ein Statusfeststellungsverfahren bewertet. Es wird ermittelt, ob jemand nur zum Schein selbstständig ist oder es tatsächlich ist. In diesem Fall ist nicht der Trainer ein Gefahrenpotenzial, sondern der Auftraggeber.
Gerade die Betreiber von Anlagen sollten prüfen, ob die freiberuflichen Trainer wirklich selbstständig sind. Entscheidend ist nicht zwingend die Anzahl der vorhandenen Auftraggeber, sondern die Frage, ob ihr auf der Suche nach mehr Auftraggebern seid oder nicht. Ebenfalls, ob ihr weisungsgebunden seid.
Jemand der selbstständig ist, kann frei entscheiden. Eigene Homepage, Flyer etc. werden abgefragt. Die Beurteilung der vielen Fragen bzw. Antworten ergeben durchaus unterschiedliche Ergebnisse, was eine verbindliche Beurteilung erschwert und viel Interpretationsspielraum zulässt. Das Thema sollte mit Fachanwälten geklärt werden.
Der Trainerberater
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