Rente?

Rentenversicherungspflicht

 

Bei der Rentenversicherungspflicht besteht unter Trainern eine große Unsicherheit.

Das Thema „Rentenversicherungspflicht von Trainern“ beunruhigt die gesamte Fitnessbranche. Studiobetreiber und Trainer riskieren ihre finanzielle Existenz bis hin zur Insolvenz. Um sich der Gefahr nicht aussetzen zu müssen, sollte man sich rechtzeitig informieren.

In Kooperation mit einem Anwalt, der auf diese Themen spezialisiert ist, nennen wir Dir gerne entsprechende Urteile. Für eine Rechtsberatung geben wir Dir gerne die Kontaktdaten des Anwalts.

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Viele Selbstständige und freiberufliche Trainer sind trotzdem rentenversicherungspflichtig, obwohl sie nicht angestellt sind. Das kommt daher, dass der Gesetzgeber sagt, dass ein Trainer in einer lehrenden Tätigkeit ist. Diese gehören zu den Ausnahmen der Selbstständigen, die trotzdem in die Gesetzliche einzahlen müssen. Dies wird durch ein Prüfverfahren geprüft. Diese entscheiden darüber ob du es bist oder nicht. Hierbei ist es wichtig, einen Rechtsbeistand zu haben. Es gibt auch Möglichkeiten, sich davon befreien zu lassen.

Eine weitere ist es, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, bei der man Gesellschafter und Geschäftsführer ist. Es müssen da allerdings noch andere Leute beschäftigt sein. Ebenso kann man sich befreien lassen, wenn man eigene Räumlichkeiten hat. Die letzte ist, wenn man mindestens einen Angestellten hat oder mehrere Minijobber.

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