Hast du eine Studiohaftpflicht?
Studiohaftpflicht
Jeder, der ein Studio betreibt, sollte zwingend eine Studiohaftpflicht haben.
Eine Studioversicherung sollte eine Studiohaftpflicht, Geschäftsinhaltversicherung, Glasversicherung sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung beinhalten.
Wer ein Studio betreibt, sollte zwingend eine Haftpflichtversicherung für das Studio haben. Eine Trainerhaftpflicht reicht nicht aus, da es Schäden gibt, die nicht durch den Trainer, sondern durch die Räumlichkeit verursacht werden, bspw. eine hochstehende Teppichkante oder eine Wasserlache. Zusätzlich sollte man Geschäftsinhaltsversicherung haben, um sein Studio vor bspw. Einbruch, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser oder Sturm zu schützen. Dazu gehört auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung, damit Dir der Versicherer eine Ausgleichszahlung gibt, wenn die Räumlichkeiten aufgrund des Schadens vorübergehend nicht gewerblich genutzt werden können.
Bei der Studiohaftpflicht unterscheidet man 2 Bereiche. Zum einen das Ein- oder Zweiraumstudio und ein großes kommerziell betriebenes Studio. Für die kleineren Studios, die ihr teilweise als Personengesellschaft betreibt, ist es wichtig, dass ihr neben eurer Trainertätigkeit auch das Studio selbst versichert.
Große Schäden sind abgesichert
Nicht alle Schäden, die dort entstehen können, entstehen durch eure Tätigkeit, sondern können auch aufgrund der Räumlichkeiten entstehen. Das kann der rostige Nagel sein, der aus der Wand guckt oder die Teppichkante die hoch steht und jemand stolpert. Hierbei haftet nicht die Trainerhaftplficht sondern es braucht eine Studiohaftpflicht.
Ebenfalls dazu solltet ihr eine Geschäftsinhaltsversicherung haben, die sich damit beschäftigt was passiert, wenn eingebrochen wird, Diebstahl oder Vandalismus. Zusätzlich ist dann noch eine Betriebsunterbrechnung, die finanziell für den Ausfall auf kommt, wenn das Studio schließen muss. Man integriert ebenfalls noch eine Glasversicherung.
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